2x JA für die Frauen – wir gewinnen mehr als wir verlieren

Avatar of Adminis Adminis - 23. August 2017 - Medienmitteilung

Die SP Frauen Kanton Bern unterstützen die Rentenreform, sie bringt den Frauen diverse Verbesserungen, welche das spätere Rentenalter klar aufwiegen. Etwa eine halbe Million erwerbstätige Frauen haben keine Pensionskasse, die Stärkung der AHV und die Erhöhung der AHV-Rente ist für diese Frauen ein Gewinn! Für Frauen mit Pensionskasse wird endlich auch die Benachteiligung der Teilzeitarbeit aufgehoben. Die grössere Flexibilität bei der Pensionierung ist ein weiterer Fortschritt.

Die Gegner der Rentenreform investieren viel Geld in ihre Nein-Kampagne. Die AHV ist gewissen Kreisen offensichtlich ein Dorn im Auge! Doch die solidarische Altersvorsorge funktioniert seit ihrer Einführung 1948 sehr gut, nun steht jedoch die Pensionierung der «Baby-Boomer» an. Deshalb braucht es zusätzliche Mittel, damit die AHV nicht in Schieflage gerät. Wir Frauen haben ein grosses Interesse an einer starken AHV, weil bei der Berechnung der AHV-Rente Erziehungs- und Betreuungsarbeit angerechnet wird. Bei der Pensionskasse hingegen sind Teilzeitarbeitende benachteiligt, was insbesondere Frauen betrifft. Die Beseitigung dieser Ungerechtigkeit ist ebenfalls Teil der Reform. Die Altersvorsorge 2020 ist auch für Frauen ein ausgewogener Kompromiss.

Die wichtigsten Argumente im Überblick:

  • Die Erhöhung der AHV-Rente ist für rund eine halbe Million erwerbstätige Frauen, welche nach der Pensionierung nur eine AHV-Rente haben, ein grosser Fortschritt.
  • Die «Bestrafung» der teilzeitarbeitenden Frauen in der Pensionskasse wird beseitigt, sie erhalten inskünftig mehr Pensionskassen-Rente (natürlich auch teilzeitarbeitende Männer!).
  • Die Reduktion des Umwandlungssatzes bei der Pensionskasse-Rente wird mit verschiedenen Massnahmen abgefedert, so dass insgesamt keine tiefere Rente resultiert.
  • Neu können wir uns flexibler pensionieren lassen, die Einbussen werden kleiner. Wer ab 58 arbeitslos wird, darf nicht aus der Pensionskasse ausgeschlossen werden.
  • Die Mehrwertsteuererhöhung von 0,3 Prozent, welche für die IV erhoben wurde, wird neu in die AHV fliessen. Ab 2021 wird der Mehrwertsteuersatz um 0,3 Prozent angehoben, um die AHV zusätzlich zu speisen. Die Rente der geburtenstarken Jahrgänge ist vorerst gesichert.

Die Reform umfasst zwei Vorlagen, beide müssen angenommen werden, sonst scheitert die gesamte Reform. Darum gilt es am 24. September: 2 x JA!

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